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17.5.2012 : 17:08 : +0200
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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist ein Ereignis, das zu einem im Versicherungsvertrag definierten Schaden führt. Dieses Ereignis löst daher die für den Schadensfall vorgesehene Haftung (Leistungspflicht) des Versicherers aus. Mögliche Ereignisse können sein: Unfall, Tod, Erwerbsunfähigkeit usw.
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