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17.5.2012 : 17:10 : +0200

Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung


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Versicherungspolice

Die Versicherungspolice dokumentiert den Inhalt des Versicherungsvertrages und enthält die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Unter anderem wird darin festgehalten, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Begünstigter im Todes- und Erlebensfall ist. Des Weiteren werden die versicherte Leistung, die Prämie und deren Fälligkeit dokumentiert.
 
 

 
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