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Lexikon - Zweitmarkt Lebensversicherung
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Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vor dem Abschluss eines Vertrages muss der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme des versicherten Risikos durch die Versicherungsgesellschaft erheblich sind, dem Versicherer angeben. Bei Lebensversicherungen haben Fragen zum Gesundheitszustand besondere Bedeutung. Bei schuldhafter Verletzung hat der Versicherer – also zum Beispiel wissentliches Verschweigen einer bestehenden Krankheit Ihnen gegenüber das Recht zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren. Diese Frist wird in vielen Versicherungsbedingungen eingeschränkt auf 3 Jahre. Wird dem Versicherungsnehmer eine arglistige Täuschung nachgewiesen, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht zur Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung. Sogar ein Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls ist möglich, wenn die Anzeigepflichtverletzung kausal mit dem Versicherungsfall zusammenhängt.
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