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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2010 von der Steuer absetzen
Neuregelung passiert den Bundestag / erhebliche Entlastung für gesetzlich Krankversicherte möglich
Wir hatten bereits vor Monaten (Krankenkassenbeiträge sollen ab 2010 steuerlich absetzbar sein)
von den Plänen der Bundesregierung berichtet und nun kommt die Entlastung tatsächlich.
Ab 1.1.2010 mindern Beiträge zur Krankenversicherung die Steuerbelastung. Hintergrund der Neuregelung ist nicht etwa die Einsicht des Fiskus, dass die Steuerbelastung der Bürger zu hoch ist, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hatte bereits in 2008 geurteilt, dass die Gesundheitsabsicherung nicht besteuert werden dürfe. Insbesondere privat Krankenversicherte waren betroffen, von der Neuregelung profitieren jetzt aber alle, also auch gesetzlich Krankenversicherte. Letztere profitieren nach den Angaben des Bundesfinanzministers jetzt sogar deutlich mehr als privat Versicherte. Für privat Versicherte gilt zudem, dass nicht einfach die gezahlten Beiträge in die Steuererklärung übernommen werden können. Es muss zunächst der Anteil der Beiträge an einem sogenannten Basistarif berechnet werden und nur dieser Anteil kann dann geltend gemacht werden. Beiträge über diesen Basistarif hinaus, etwa Kosten für Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung fallen ganz weg und müssen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt werden. Für privat Versicherte tritt insofern eine gewisse Verschlechterung ein.
Arbeitnehmer dürfen nach der Neuregelung Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 1.900 Euro im Jahr statt bisher 1.500 Euro absetzen. Selbstständige dürfen 2.800 statt bisher 2.400 Euro absetzen. Die anrechenbaren Höchstbeträge sind dabei zunächst für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gedacht. Wer jedoch die Höchstgrenze nicht ausschöpft, kann dann andere Versicherungsbeiträge bis Erreichen der Höchstgrenze ansetzen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Entlastung der Bürger bei etwa 9,5 Milliarden liegen.
Beispiele sind auf der Internetseite des BMF aufgeführt:
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