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Ist eine Anfrage, bei der ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung verkaufen will, verbindlich?

Wann sollte man überhaupt verkaufen und gibt es Alternativen?

Wer sich mit dem Gedanken trägt seine Lebensversicherung verkaufen zu wollen, sollte diese nicht nur der Versicherung zum Rückkauf anbieten, sondern prüfen, ob ein Verkauf am Zweitmarkt möglich ist. Nicht immer kann eine Police auf dem Zweitmarkt verkauft werden, da die Anforderungen von den jeweiligen Investoren definiert werden. Diese Anforderungen können sehr unterschiedlich sein. Wer zunächst prüfen will, ob ein Angebot überhaupt möglich ist, kann dies mit wenigen Eingaben hier prüfen. Aber selbst wenn eine Police die grundsätzlichen Vorgaben des Zweitmarktes erfüllt, heißt dies nicht, dass auch tatsächlich ein Angebot möglich ist. Dabei muss man wissen, dass Angebote zum Ankauf auf dem Zweitmarkt natürlich nur dann sinnvoll sind, wenn diese über dem Wert liegen, den der Kunde bei Rückgabe an die Versicherung von dieser erhalten würde. So wird bei den Angeboten, die über LifeFinance abgegeben werden immer der Wert gegenübergestellt, den es auf den entsprechenden Stichtag von der Versicherung gibt und welcher (logischerweise höhere) Kaufpreis durch einen Investor möglich ist. Dabei gilt für LifeFinance, das Angebote immer unverbindlich sind. Nach Unterzeichnung eines Kaufvertrages besteht noch für weitere 14 Tage ein Rücktrittsrecht. Wer sich also von seiner Police trennen will, sollte immer den Verkauf über LifeFinance prüfen.

Doch, was ist, wenn ich nur kurzfristig Geld benötige, sollte man dafür die Police verkaufen? Nein, wer nur kurzfristig Geld benötigt sollte nicht gleich seine Lebensversicherung kündigen oder verkaufen. Hier sollte sich jeder zunächst die Frage stellen, wie groß der finanzielle Engpass ist und wie lange er voraussichtlich anhalten wird. Wer beispielsweise nur die laufenden Beiträge zu einer Lebensversicherung nicht mehr zahlen will, muss deshalb nicht kündigen. Hier bietet sich eine Beitragsstundung an. Diese ist besser als eine Beitragsfreistellung, da bei einer Stundung die Beiträge später nachgezahlt werden, also keine Leistungen aus der Lebensversicherung verloren gehen. Wer kurzfristig Geld aus seiner Lebensversicherung benötigt, kann diese auch beleihen (Policendarlehen). Ein solches kostengünstiges Policendarlehen lässt sich unbürokratisch hier beantragen. 

25.09.2008 17:11 Alter: 8 Jahre

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