LifeFinanceGlossarAAnschlussversicherung
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Anschlussversicherung

Bei einer Versicherung auf „verbundene Leben“ sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert (meistens Ehe- oder Geschäftspartner). Verstirbt eine der versicherten Personen vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das unter bestimmten Bedingungen (die Option muss mit dem Versicherer vertraglich vereinbart sein) das Recht, den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen. Unabdingbar dafür ist auch, dass das bisher versicherte Todesfallkapital und der bisher vereinbarte Ablauftermin der Versicherung nicht überschritten werden und die Versicherung durch laufende Beitragszahlung voll in Kraft ist. „Verbundene Leben“ bedeutet, dass das Leben mehrerer Personen in einem Versicherungsvertrag versichert ist. Dies können beispielsweise Lebenspartner oder Geschäftspartner sein, aber auch sonst jede natürliche Person.