Glossar Kategorie A

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Aufschubzeit

Aufschubzeit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und der ersten Rentenzahlung. Während der Aufschubzeit wird das für die Rentenzahlung erforderliche Kapital durch die Entrichtung des laufenden Beitrags im Rahmen eines Sparvorganges angesammelt. Nach Ablauf der Aufschubzeit wird die vereinbarte Rente oder Ablaufleistung ausgezahlt.

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Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung ist die gängigste Form einer Term-Fix-Versicherung. Die Versicherungsleistung wird in jedem Fall zu einem festen (fixen) Termin ausgezahlt, auch dann, wenn die versicherte Person vorher verstirbt, denn dann wird die Versicherung ohne Beitragszahlung fortgeführt. Der Bezugsberechtigte erhält die gleiche Ablaufleistung, als wenn die Beiträge bis zum Schluss gezahlt worden wären. Diese Versicherungsart eignet […]

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Aufgeschobene Rente

Grundsätzlich funktioniert sie so: innerhalb der Anschubzeit (Ansparzeit) wird durch einmalige oder laufende Beitragszahlung der erforderliche Kapital bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Aus diesem Kapitalbarwert setzt zum Vertragsablauf entweder die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die einmalige Kapitalabfindung (falls Kapitalwahlrecht vereinbart ist).

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Arztanordnungsklausel

Ist die Versicherung der Meinung, dass eine bestimmte Therapie die Ursachen für eine vorliegende Berufsunfähigkeit beseitigen könnte, kann Sie den Versicherten zur Durchführung der Therapie verpflichten. Kommt der Versicherte der Aufforderung nicht nach, können die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden. Allerdings wird von seitens der Versicherung in der Regel auf diese Klausel verzichtet. Somit […]

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Anschlussversicherung

Bei einer Versicherung auf „verbundene Leben“ sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert (meistens Ehe- oder Geschäftspartner). Verstirbt eine der versicherten Personen vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das unter bestimmten Bedingungen (die Option muss mit dem Versicherer vertraglich vereinbart sein) das Recht, den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung […]

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ALB

Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für die Lebensversicherung“.

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