Glossar Kategorie A

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Assekuranz

ein anderer Begriff für „Versicherung“.

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Annahmeerklärung

Ist eine Bestätigung des Versicherers, dass er den Antrag angenommen d. h. den Vertrag geschlossen hat. Die Annahmeerklärung wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluss braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann.

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Antrag

Ist die Erklärung des Antragstellers/Versicherungsnehmers auf einem Formular des Versicherungsunternehmens, das alle wesentlichen Fragen enthält, deren Beantwortung dem Versicherer die Einschätzung des Risikos und die Ausfertigung des Versicherungsscheins ermöglicht. Durch eine unrichtige Angabe von erheblicher Bedeutung (insbesondere über den Gesundheitszustand) kann der Vertrag gefährdet sein (Verletzung der Anzeigepflicht).

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Antragsablehnung

Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei, das heißt, es kann die Annahme eines Antrags auch ablehnen. Mögliche Gründe für eine Ablehnung können sein: fehlende Versicherungsfähigkeit  "unversicherbares" Risiko Kann ein Antrag nicht angenommen werden, informiert der Versicherer den Antragsteller entsprechend. Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb […]

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Antragsannahme

Das Versicherungsvertragsverhältnis kommt durch einen Antrag und dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen zustande. Antragsannahme heißt: Der Versicherer unterrichtet den Antragsteller, dass er den Vertrag, gemäß den Antrag geschlossen hat. Diese Erklärung wird wirksam, sobald sie dem Antragsteller zugegangen ist. Die Antragsannahme wird entweder durch eine spezielle Annahmeerklärung oder gleich durch Zustellung des Versicherungsscheins erklärt/wirksam.

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Abbruchklausel

Die Abbruchklausel ist eine Vereinbarung (bei Kapitallebensversicherung), bei der die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres beendet und ausgezahlt wird, in dem die vereinbarte Versicherungssumme durch Ansammlung des Deckungskapitals und der Überschüsse (Überschussbeteiligung) erreicht wird.

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