Glossar Kategorie A

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Antragsteller

Antragsteller ist der, der den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt. Antragsteller kann jede natürliche und jede juristische Person (eine Firma, ein Verband oder ein Verein) sein. Der Antragsteller wird als Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, das heißt alle Rechte und alle Pflichten stehen ihm als Versicherungsnehmer zu.

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Ablauf

Unter Ablauf wird das Datum verstanden, zu dem eine Kapitallebensversicherung beendet wird. (Vertragsende) Dieses kann entweder ein bestimmtes Kalenderdatum oder ein bestimmter Geburtstag sein, oder der Eintritt des versicherten Ereignisses.

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Abrufphase

In der Lebensversicherung wird die Laufzeit des Vertrages normalerweise fest vorgegeben. Mit der Abrufphase bleibt der Versicherungsnehmer flexibler in der Inanspruchnahme der Ablaufleistung. In der Endphase der Vertragslaufzeit einer Kapitallebensversicherung kann ein variabel festlegbarer Zeitraum (z. B. 5 oder 10 Jahre) vereinbart werden, innerhalb dessen die Versicherung vorzeitig jährlich gekündigt und ausgezahlt werden kann oder […]

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Abschlusskosten

Die Abschlusskosten sind Bestandteil der normalen Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie sind auch unter dem Begriff Erwerbskosten bekannt. Darin enthalten sind: Abschlussprovisionen Gehälter und Provisionen der Außendienstmitarbeiter Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung Antragsbearbeitung Ausfertigung des Versicherungsscheines Druck von Anträgen Tarifmaterial Versicherungsbedingungen Werbung

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Abtretung

Grundsätzlich ist es möglich, Rechte und Ansprüche aus jedem Vertrag, und damit auch aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag, an Dritte abzutreten. Eine Teilweise Übertragung auf eine dritte Person ist ebenfalls möglich. Mit der Abtretung des Vertrages tritt der neue Gläubiger in vollem Umfang an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 BGB Abtretung) ein. Nach § 401 […]

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