Glossar Kategorie A

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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage für Versicherungsverträge und den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) normaler Verträge ähnlich. Sie werden vom Versicherer allgemein für eine Vielzahl der von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträge zu Grunde gelegt. Sie erlangen Rechtswirksamkeit dadurch, dass sie durch Versicherungsnehmer und Versicherer Bestandteil des Versicherungsvertrages werden.In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen folgende Angaben enthalten sein: […]

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Altersangabe

Versicherungsnehmer müssen das Eintrittsalter der versicherten Person(en) in der Lebensversicherung ist richtig angeben. Wird das Alter von ihnen falsch angegeben und dadurch ein niedrigerer Beitrag zur Versicherung ermittelt, dann kann der Versicherer die Leistung (garantierte Versicherungssumme und/oder Todesfall-Leistung) in dem Verhältnis, in dem der Beitrag zu niedrig war (§ 162 VVG ) mindern. Beispiel: Eine […]

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Altersgrenzen

Das Mindestalter bei (Kapital-)Lebensversicherungen beträgt bei Vertragsabschluss i. allg. bei 15 Jahre. Altersgrenzen nach oben werden von den meisten Versicherungen vorgegeben und liegen z. B. beim 65. Lebensjahr. Inzwischen gibt es aber auf dem Markt eine Reihe von Versicherungen, bei denen auch Kinder unter 15 Jahren versichert werden können.

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Anfechtung

Ein Versicherungsvertrag kann man durch die sogenannte Anfechtung für Nichtig erklären. Gründe hierfür können sein: Arglistige Täuschung (§ 22 VVG) sowie Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 16 VVG) Nach einer Anfechtung ist der ganze Versicherungsvertrag aufgelöst.

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Annahmeerklärung

Ist eine Bestätigung des Versicherers, dass er den Antrag angenommen d. h. den Vertrag geschlossen hat. Die Annahmeerklärung wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluss braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann.

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Antrag

Ist die Erklärung des Antragstellers/Versicherungsnehmers auf einem Formular des Versicherungsunternehmens, das alle wesentlichen Fragen enthält, deren Beantwortung dem Versicherer die Einschätzung des Risikos und die Ausfertigung des Versicherungsscheins ermöglicht. Durch eine unrichtige Angabe von erheblicher Bedeutung (insbesondere über den Gesundheitszustand) kann der Vertrag gefährdet sein (Verletzung der Anzeigepflicht).

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