Glossar Kategorie A

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Antragsannahme

Das Versicherungsvertragsverhältnis kommt durch einen Antrag und dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen zustande. Antragsannahme heißt: Der Versicherer unterrichtet den Antragsteller, dass er den Vertrag, gemäß den Antrag geschlossen hat. Diese Erklärung wird wirksam, sobald sie dem Antragsteller zugegangen ist. Die Antragsannahme wird entweder durch eine spezielle Annahmeerklärung oder gleich durch Zustellung des Versicherungsscheins erklärt/wirksam.

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Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligungen erwirtschaftet der Versicherer aus Zins-, Risiko- und Kostengewinnen.

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Aufteilung der Versicherungsbeiträge

Bei Kapitalversicherungen, die Versicherungsleistungen bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versicherungsprämien nicht im vollen Umfang in den zu verzinsenden Deckungsstock (Sparanteil), sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um die Todesfallleistung beim Ableben der versicherten Person vor Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risikoanteils wird mit Hilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in […]

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Ablaufleistung

Die Ablaufleistung setzt sich aus der Versicherungssumme, welche der Versicherer in garantierte Ablaufleistung und Überschussbeteiligung unterteilt, zusammen. Der Versicherer garantiert für das Ende der Laufzeit des Vertrags eine durch den Garantiezins festgelegte Ablaufleistung.

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Abschlusskostenquote

Gibt an, wie viel der gezahlten Prämien in Prozent der Beitragssumme des Neugeschäfts für Provisionen und Vertragsabschlussaufwendungen vom Versicherer kalkuliert werden. Sie ist der Indikator für die Höhe der Belastung des generierten Wachstums.

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Agent

Ein Agent ist, wer von einem Versicherer (Versicherungsunternehmen) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen.

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