Glossar Kategorie A

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Altersgrenzen

Das Mindestalter bei (Kapital-)Lebensversicherungen beträgt bei Vertragsabschluss i. allg. bei 15 Jahre. Altersgrenzen nach oben werden von den meisten Versicherungen vorgegeben und liegen z. B. beim 65. Lebensjahr. Inzwischen gibt es aber auf dem Markt eine Reihe von Versicherungen, bei denen auch Kinder unter 15 Jahren versichert werden können.

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Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligungen erwirtschaftet der Versicherer aus Zins-, Risiko- und Kostengewinnen.

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Aufteilung der Versicherungsbeiträge

Bei Kapitalversicherungen, die Versicherungsleistungen bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versicherungsprämien nicht im vollen Umfang in den zu verzinsenden Deckungsstock (Sparanteil), sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um die Todesfallleistung beim Ableben der versicherten Person vor Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risikoanteils wird mit Hilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in […]

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Aktuar

Der Aktuart ist ein Versicherungsmathematiker, der finanztechnische Sachverhalte und Risiken berechnet und Erfahrungswerte und statistische Standardtabellen mit in die Berechnungen von Tarifen einfließen lässt.

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Aktuarielle Berechnung

Siehe Aktuar. Versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis von aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

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Ausschüttung

Unter Ausschüttung bezeichnet man die anteilige Verteilung liquider Mittel an die Anleger. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich stets an der Liquiditätssituation der Gesellschaft. Ausschüttungen für ein Wirtschaftsjahr erfolgen meistens im Folgejahr. Basis hierfür ist ein Gesellschafterbeschluss. In der Regel sieht der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit einer Vorabausschüttung im laufenden Geschäftsjahr vor.

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