Glossar Kategorie A

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AVB

AVB ist die Abkürzung für: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kapitalbildendelebensversicherung

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Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligungen erwirtschaftet der Versicherer aus Zins-, Risiko- und Kostengewinnen.

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Aufteilung der Versicherungsbeiträge

Bei Kapitalversicherungen, die Versicherungsleistungen bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versicherungsprämien nicht im vollen Umfang in den zu verzinsenden Deckungsstock (Sparanteil), sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um die Todesfallleistung beim Ableben der versicherten Person vor Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risikoanteils wird mit Hilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in […]

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Agent

Ein Agent ist, wer von einem Versicherer (Versicherungsunternehmen) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen.

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Agio

Das Agio bezeichnet einen Aufschlag (Aufgeld) auf die Beteiligungssumme, den der Anleger einmalig bei seinem Beitritt leisten muss. Es wird von der Gesellschaft in der Regel für die Kosten des Vertriebes verwendet.

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Aktienquote

Die Aktienquote bezeichnet den Anteil von Aktien an den gesamten zinstragenden Anlagen des Versichererungsunternehmens. Um die Versicherungsnehmer vor zu großen Kursverlusten am Aktienmarkt zu schützen, dürfen deutsche Versicherungsgesellschaften maximal 35% des zinstragenden Kapitals am Aktienmarkt investieren. Im Jahr 2002 lag z.B. die Aktienquote der deutschen Versicherer bei durchschnittlich ca. 8 bis 10%. Britische Lebensversicherungen hingegen […]

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