Glossar Kategorie D

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Dread-Disease-Deckung

Die Dread-Disease-Deckung ist ein möglicher Einschluss in die Lebensversicherung, den jedoch nur die wenigsten Versicherer anbieten. Sie sieht eine Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Erkrankungen vor, wie z.B. Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Aids und Multiple Sklerose. Der Bedarf bei solchen Erkrankungen liegt auf der Hand, z. B. Absicherung des Pflegerisikos, der Finanzierung besonderer Heilverfahren, im […]

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Datenschutz-Ermächtigungsklausel

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) willigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein, dass der Versicherer persönliche Daten speichert und gegebenenfalls an andere Versicherer weiterleitet. Hierfür ist in der Regel eine eigene Unterschrift auf dem Antrag notwendig. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- oder Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler nur soweit, wie für die Vertragsgestaltung erforderlich.

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Direktversicherung

Ist ein Lebensversicherungsvertrag der nach dem deutschen Steuerrecht, vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert, in diesem Fall spricht man von der „echte Direktversicherung“, oder voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt […]

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Direktgutschrift

Seit 1984 kann ein Teil der Überschüsse bei Lebensversicherungsverträgen direkt an die Versicherten zurückgeführt werden (jährlich). Diese Direktgutschrift entspricht einem Betrag von 5-i% des Guthabens des Versicherten, wobei i der Rechnungszins ist.

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Deckungskapital

Als Deckungskapital wird bei einer deutschen Versicherungsgesellschaften derjenige Anteil der eingezahlten Prämien bezeichnet, der als Sparanteil mit garantierter Mindestverzinsung (derzeit 2,75% für deutsche Lebensversicherungspolicen) im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Im Gegensatz hierzu steht der Risikoanteil, der für die Deckung der Sterbefall-Leistungen angelegt wird.

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Deckungsrücklage

In bestimmten Versicherungssparten, wie z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, oder Krankenversicherung, muss von deutschen Versicherern ein Teil der eingenommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämienreserve wird Deckungsrücklage genannt.

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