Erstprämie
Die Erstprämie wird bei Versicherungsbeginn gegen Aushändigung des Versicherungsscheines sofort fällig, Durch diese wird der Versicherungsschutz in Kraft gesetzt (falls nicht von der Versicherungsgesellschaft eine vorläufige Deckungszusage erteilt wurde). Bei verspäteter Zahlung der Erstprämie ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt die Regelung: dass wenn der Versicherer den Anspruch nicht innerhalb von drei […]
Weiterlesen