Glossar Kategorie E

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Einlöseprinzip

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags. Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst und die darin angegebenen Bedingungen als akzeptiert. Die erweiterte Einlösungsklausel sieht vor, dass Versicherungsschutz auch schon ab Vertragsbeginn besteht, wenn der Erstbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn gezahlt wird.

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Erlebensfall-Leistung

Ist die im Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme (incl. eventueller Überschüsse). Eine Erlebensfall-Leistung gibt es nur in der Kapitallebensversicherung (KLV) und der Privaten Rentenversicherung (RV), in der Risikolebensversicherung fehlt sie jedoch.

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Erstprämie

Die Erstprämie wird bei Versicherungsbeginn gegen Aushändigung des Versicherungsscheines sofort fällig, Durch diese wird der Versicherungsschutz in Kraft gesetzt (falls nicht von der Versicherungsgesellschaft eine vorläufige Deckungszusage erteilt wurde). Bei verspäteter Zahlung der Erstprämie ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt die Regelung: dass wenn der Versicherer den Anspruch nicht innerhalb von drei […]

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Einmalbeitrag

Ein Versicherungsnehmer kann mit Zahlung einer entsprechend großen Summe -dem Einmalbeitrag- eine private Rentenversicherung sofort beginnen lassen. Eine Vereinbarung einer Aufschubzeit ist möglich. Bei der Vereinbarung dieser Aufschubzeit ist zu beachten, dass die Kapitaloption ausgeschlossen werden muss, wenn die Steuerbegünstigung dieser Versicherung erhalten bleiben soll.

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Eintrittsalter

Bei Lebensversicherungsverträgen spielt das so genannte Eintrittsalter eine besondere Rolle. Vom Eintrittsalter hängt die Sterbewahrscheinlichkeit gemäß der Sterbetafel und damit auch die versicherungsmathematisch zu ermittelnde Prämie ab.

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