Glossar Kategorie E

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Erlebensfall

ist das im Lebensversicherungsvertrag vereinbarte Erreichen eines bestimmten Alters. Es kann auch ein bestimmtes Datums angegeben werden. Erlebt die versicherte Person dieses Datum, wird die Erlebensfall-Leistung fällig.

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Eigenmittel

Unter Eigenmittel eines Versicherers versteht man die Zusammensetzung hauptsächlich aus dem vorhandenen Eigenkapital und den freien Rückstellungen (RfB). Sie bilden jenen Teil an frei verfügbaren Mittel, der zum Ausgleich von Ertragsschwankungen oder zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Unternehmenslage herangezogen werden kann. Eigenmittel stellen eine Sicherheit für die dauernde Erfüllbarkeit der eingegangenen Vertragsverpflichtungen gegenüber den Versicherten dar.

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