Glossar Kategorie G

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Gesundheitsprüfung

Da eine Lebensversicherung das Todesfallrisiko versichert, ist es für die Gesellschaften wichtig, dieses Risiko abschätzen zu können. Basis der Risikoberechnung ist meist eine verpflichtende Gesundheitsprüfung. Der Antragsteller muss einen Fragenkatalog beantworten, der Rückschlüsse auf seinen Gesundheitszustand zulässt. Ärztliche Untersuchungen sind in der Regel erst ab einer höheren Versicherungssumme notwendig. Manchmal fordert der Versicherer als Rückfrage […]

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Geldwäschegesetz

Der Zweck des Geldwäschegesetzes (GWG) ist das Aufspüren von Gewinnen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Das GWG regelt:  Identifizierungspflichten (Wer zahlt ein?) Aufzeichnungspflichten (Kopie des Ausweises archivieren) Aufbewahrungspflichten (bis zu 6 Jahre nach Beendigung der Geschäftsverbindung) Anzeige- und Rechtsfolgen bei Verstößen

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Gehaltsumwandlung

Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Belastung. (Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuern übernehmen.) Der Arbeitnehmer finanziert die Direktversicherung mit einem Teil seines Gehaltes (Bruttogehalts, dadurch ist eine Steuerersparnis möglich), muss aber die Beiträge vom Arbeitgeber einzahlen lassen. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber. Stammen die Beiträge ausschließlich […]

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Garantierte Mindestverzinsung

Bei Lebensversicherungen (KLV und RV) wird zum Vertragsabschluss nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert (garantierter Teil der Ablaufleistung). Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins genannt) wird von der BaFin festgesetzt. Es handelt sich aber nicht um einen gesetzlichen Garantiezins, wie oft fälschlicherweise in manchen Medien verbreitet wird, mit dem die […]

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GDV

ist die Abkürzung für Gesamtverband der Deutschen Versicherer .

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Gewinnanteile

Versicherungsunternehmen sind aus Sicherheitsgründen verpflichtet Ihren Prämienbedarf reichlich zu kalkulieren. Ist aber der tatsächlichen Schaden- und Kostenverlauf günstiger, entstehen zwangsläufig Überschüsse. Der Versicherungsnehmer hat auf diese Überschüsse einen berechtigten Anspruch. Dabei wird die Verteilung dieses Gewinns im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens festgeschrieben. Die zuständige Aufsichtsbehörde (BaFin) schreibt mindestens eine Ausschüttung von 90% an die Versicherten vor. […]

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