Glossar Kategorie G

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Gruppenlebensversicherung

siehe auch: Firmengruppenversicherung

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Garantierte Mindestverzinsung

Bei Lebensversicherungen (KLV und RV) wird zum Vertragsabschluss nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert (garantierter Teil der Ablaufleistung). Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins genannt) wird von der BaFin festgesetzt. Es handelt sich aber nicht um einen gesetzlichen Garantiezins, wie oft fälschlicherweise in manchen Medien verbreitet wird, mit dem die […]

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GDV

ist die Abkürzung für Gesamtverband der Deutschen Versicherer .

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Garantiezins

Der Garantiezins ist eine Mindestverzinsung die eine Lebensversicherungsgesellschaft auf die Sparbeiträge ihrer Kunden gewähren muß. Er ist für die gesamte Laufzeit garantiert. Für seit Anfang 2004 abgeschlossene Verträge beträgt er aktuell 2,75 Prozent.

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