Glossar Kategorie K

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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist ein Teil der Einkommensteuer, mit der Kapitalerträge besteuert werden. Sie beträgt z. Zt. 25% auf Erträge aus Wertpapieren, Einnahmen stiller Gesellschafter und Zinsgewinnen aus Sparanteilen bei Lebensversicherungen. Sofern der Kapitalanleger keinen Freistellungsauftrag (hat er nämlich noch „Platz“ in seinem Sparerfreibetrag, spart er sich die Steuer) erteilt hat, wird die Kapitalertragsteuer direkt von […]

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Kalenderjahrmethode

Berechnungsmethode zur Bestimmung des Eintrittsalters bei Personenversicherungen: Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr. Das heißt: unabhängig vom Geburtsdatum ist jemand der 1980 geboren wurde, ist für die Versicherung im Jahre 2008 immer 28 Jahre alt.

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Kündigung / Lebensversicherung

Versicherungsnehmer können das Versicherungsverhältnis einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. (§ 165 VVG) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie führt aber bei Kapitallebensversicherungen in der Regel zu finanziellen Nachteilen, da nur ein Rückkaufswert fällig wird. Aus diesem Nachteil hat sich ein funktionierender Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Deutschland etabliert, über […]

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Kündigungsfrist

Kündigungsfristen von Versicherungsverträgen sind in den § 8, § 31 und §165 VVG geregelt. Bei Versicherungsverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens einen Monat, aber höchstens drei Monate, jeweils zum Ende eines Jahres (§ 8 Abs. 2 VVG i.V.m.§ 9 VVG).

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Key-Man-Police

Ein Key-Man (engl. Schlüsselkraft) ist ein Arbeitnehmer, der besonders wichtig und zentral für ein Unternehmen ist. Er verfügt über besondere Fähigkeiten, Wissen, Kontakte und Erfahrung. Sollte ein Key-Man ausfallen (schwere Krankheit, Tod, Erwerbsunfähigkeit usw.), kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Key-Man-Police versichert den Arbeitgeber vom Ausfall eines besonders wichtigen, schwer ersetzbaren Arbeitnehmers, dem […]

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Kollektivlebensversicherung

Bedeutet in der Praxis die Zusammenfassung von Personengruppen in einem Versicherungsvertrag. Klassischer Anwendungsfall sind Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.

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