Glossar Kategorie K

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Key-Man-Police

Ein Key-Man (engl. Schlüsselkraft) ist ein Arbeitnehmer, der besonders wichtig und zentral für ein Unternehmen ist. Er verfügt über besondere Fähigkeiten, Wissen, Kontakte und Erfahrung. Sollte ein Key-Man ausfallen (schwere Krankheit, Tod, Erwerbsunfähigkeit usw.), kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Key-Man-Police versichert den Arbeitgeber vom Ausfall eines besonders wichtigen, schwer ersetzbaren Arbeitnehmers, dem […]

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Kollektivlebensversicherung

Bedeutet in der Praxis die Zusammenfassung von Personengruppen in einem Versicherungsvertrag. Klassischer Anwendungsfall sind Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.

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Kapitaldeckungsprinzip

Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dieses arbeitet im Gegensatz zum Umlagedeckungsprinzip so, dass jeder Versicherte die zu einem bestimmten Datum vertraglich vereinbarten Leistungen (Kapital- oder Rentenleistung) selbst anspart.

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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung zahlt zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine festgelegte Summe (Erlebensfallleistung) aus oder zahlt im Fall des Todes eine Leistung (Todesfallleistung) an die Hinterbliebenen aus. Sie wird auf das Leben von Personen mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen.

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Kapitaloption

Private Rentenversicherungen schütten Ihre Erlöse normalerweise als monatliche Rente an den Begünstigten aus. Versicherungsnehmer aus privaten Rentenversicherungen, haben aber eine Option, anstatt der monatlichen Rente das gesamte Kapital auf einmal ausgezahlt zu bekommen. Sie üben dann die so genannte Kapitaloption bzw. Kapitalwahlrecht aus.

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