Glossar Kategorie R

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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person. Vertraglich wird hierbei ein Zeitraum und die Versicherungssumme bzw. die Rentenzahlung festgelegt. Im Todesfall der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Tritt das Ereignis Tot nicht ein und läuft der Vertrag aus, so wird keine Auszahlung ähnlich einer Kapitallebensversicherung vorgenommen.

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Risikozuschlag

Wenn Antragsteller einer Versicherung ein erhöhtes Risiko des Eintritts des versicherten Ereignisses haben (z. B. durch eine Vorerkrankung), so kann durch die Vereinbarung eines Risikozuschlages dieses erhöhte Risoko ausgeglichen werden.

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Risikoprüfung

Bevor Lebensversicherungsunternehmen Anträge auf eine Lebensversicherung annehmen, werden die Antragsteller vorher auf ein statistisch gesehen durchschnittliches Risiko geprüft, ob ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko vorliegt. Folgende Merkmale werden zur Risikoprüfung herangezogen: Geschlecht (unterschiedliche Lebenserwartung), Alter, Vorerkrankungen, Behinderungen sowie der gegenwärtige Gesundheitszustand Der gegenwärtige Gesundheitszustand kann ggf. durch eine ärztliche Voruntersuchung genauer überprüft werden lassen. Das Ergebnis einer […]

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Rückkauf

Alle Lebensversicherungen (Kapitallebens- und Rentenversicherungen) mit Prämienrückgewähr können vom Versicherungsnehmer (VN) zurückgekauft werden. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag gekündigt wird und dem Versicherungsnehmer der Rückkaufswert ausbezahlt wird. Der „innere Wert“ einer Versicherung kann aber durchaus höher sein, so dass Investoren bereit sind für diese Verträge mehr zu bezahlen als den Rückkaufswert. Verbraucherverbände empfehlen daher […]

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Rücktritt

Ein Antragsteller einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Über dieses Recht hat die Versicherung den Antragsteller aufzuklären. Meist geschieht das durch eine ausdrückliche Erklärung im Antrag. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen, muss eindeutig formuliert sein, übersichtlich gegliedert und verständlich in deutscher Sprache oder der Muttersprache des […]

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Risikogewinne

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens sammelt diese alle Beiträge für reine Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherung auf den Todesfall) und anteilige Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall) ein. Von diesem Kapital werden die Auszahlung der Todesfallsummen bei den Risikoversicherungen und den Kapitallebensversicherungen sowie die Auszahlung der Versicherungssummen im Erlebensfall bestritten. Überschüsse, die dem Versicherer dann […]

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