Glossar Kategorie R

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Rückkauf

Alle Lebensversicherungen (Kapitallebens- und Rentenversicherungen) mit Prämienrückgewähr können vom Versicherungsnehmer (VN) zurückgekauft werden. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag gekündigt wird und dem Versicherungsnehmer der Rückkaufswert ausbezahlt wird. Der „innere Wert“ einer Versicherung kann aber durchaus höher sein, so dass Investoren bereit sind für diese Verträge mehr zu bezahlen als den Rückkaufswert. Verbraucherverbände empfehlen daher […]

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Rücktritt

Ein Antragsteller einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Über dieses Recht hat die Versicherung den Antragsteller aufzuklären. Meist geschieht das durch eine ausdrückliche Erklärung im Antrag. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen, muss eindeutig formuliert sein, übersichtlich gegliedert und verständlich in deutscher Sprache oder der Muttersprache des […]

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Ratenkredit

Der Ratenkredit, oder auch Konsumentenkredit, ist ein Darlehen über einen fest definierten Betrag, welches in vertraglich festgeschriebenen Raten zurückgezahlt wird. Hiermit können Verbraucher größere Anschaffungen tätigen ohne ihr Konto zu überziehen. Die Aufnahme eines Ratenkredits / Konsumentenkredits ist sinnvoll, da die Zinsen für einen Überziehungskredit (Dispositionskredit) oftmals wesentlich höher sind. Ratenkredite sind standardisierte Bankprodukte. Oftmals […]

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Ratierliche Provision

Vermittlungsprovisionen werden normalerweise in voller Höhe und sofort von den Versicherungsgesellschaften an Makler/Versicherungsvermittler ausgezahlt. Anders bei der ratierlichen Provision. Hier erfolgt die Auszahlung der Vermittlungsprovision durch das Versicherungsunternehmen angeglichen an den Zahlungseingang der Kundenbeiträge beim Versicherer (z.B. monatlich oder vierteljährlich)

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Rechnungszins

Ein Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dies bedeutet dass mit einem Teil der gezahlten Beiträge Gewinne erwirtschaftet werden. Diese Gewinne werden den Versicherten weitergegeben. Um dem Versicherten vor Vertragsabschluss eine Auskunft über die Höhe dieser zu erwartenden Gewinne geben zu können muss dieser im Vorfeld berechnet werden. Das wird mit dem so genannten Rechnungszins gemacht, […]

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Risikogewinne

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens sammelt diese alle Beiträge für reine Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherung auf den Todesfall) und anteilige Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall) ein. Von diesem Kapital werden die Auszahlung der Todesfallsummen bei den Risikoversicherungen und den Kapitallebensversicherungen sowie die Auszahlung der Versicherungssummen im Erlebensfall bestritten. Überschüsse, die dem Versicherer dann […]

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