Glossar Kategorie R

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Rechnungszins

Ein Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dies bedeutet dass mit einem Teil der gezahlten Beiträge Gewinne erwirtschaftet werden. Diese Gewinne werden den Versicherten weitergegeben. Um dem Versicherten vor Vertragsabschluss eine Auskunft über die Höhe dieser zu erwartenden Gewinne geben zu können muss dieser im Vorfeld berechnet werden. Das wird mit dem so genannten Rechnungszins gemacht, […]

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Rechte Dritter

Lebensversicherungen können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten sein. In diesem Falle spricht man von Rechte Dritter an einem Lebensversicherungsvertrag. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechte Dritter: Abtretung Pfändung Verpfändung (unwiderrufliches) Bezugsrecht Einen Überblick über die Beteiligten einer Lebensversicherung finden Sie hier.

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Rendite

Der Begriff Rendite ist ein Fachbegriff der Finanzmärkte. Die Rendite gibt das Verhältnis der Einzahlungen zu den Auszahlungen an und wird meist in Prozent und jährlich (p.a.) angegeben. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz. Synonyme für Rendite sind: Rentabilität, Profitrate, Ertragsrate, Kapitalverzinsung, Verzinsungssatz Im englisch sprachigen Raum spricht man von rate of return oder Return […]

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Risikoanteil

Der Risikoanteil ist der Teil der Prämie, der für die Erbringung des Risikos vorzeitiger Tot verwandt wird. Der Risikoanteil wird mit Hilfe von Sterbetafeln kalkuliert. In diesen werden die statistischen Wahrscheinlichkeiten der Todesfälle nach Alter und nach Geschlecht differenziert aufgeführt. Je nach Aktualität der verwendeten Sterbetafel kann es bei der Berechnung des Risikoanteils zwischen den […]

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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person. Vertraglich wird hierbei ein Zeitraum und die Versicherungssumme bzw. die Rentenzahlung festgelegt. Im Todesfall der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Tritt das Ereignis Tot nicht ein und läuft der Vertrag aus, so wird keine Auszahlung ähnlich einer Kapitallebensversicherung vorgenommen.

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Risikogewinne

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens sammelt diese alle Beiträge für reine Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherung auf den Todesfall) und anteilige Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall) ein. Von diesem Kapital werden die Auszahlung der Todesfallsummen bei den Risikoversicherungen und den Kapitallebensversicherungen sowie die Auszahlung der Versicherungssummen im Erlebensfall bestritten. Überschüsse, die dem Versicherer dann […]

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