Glossar Kategorie R

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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung (KLV, RV) bezeichnet die Summe, die im Falle einer vorzeitigen Beendigung (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung) der Versicherung an den Versicherungsnehmer (VN) ausgezahlt wird. Der Rückkaufswert wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitwert der laufenden Versicherungsperiode nach verschiedenen Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Diese Berechnung ist aber nicht ohne weiteres einzusehen oder nachberechenbar. Die Gesellschaften […]

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