Glossar Kategorie S

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Storno

Ein Storno, bzw. Stornierung ist die Rückabwicklung einer Buchung (Rechnungswesen) oder eines Vertrags (Vertragswesen). Im Rechnungswesen wird ein Storno durch eine Gegenbuchung zur ursprünglichen Buchung durchgeführt. Es gilt: „Im Journal wird nicht radiert!“ Im Vertragswesen kann, vom Vertrag zurückgetreten werden. Unter Umständen fallen jedoch Stornogebühren oder gar Konventionalstrafen an.

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Sonderausgabenabzug

Prämien für private Renten- und Kapitallebensversicherungen sind zurzeit als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen gemäß § 10 EStG absetzbar. Ausgenommen hiervon sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Altersvorsorgebeträge nach § 82 EStG, welche durch den neu eingefügten § 10a EStG definiert wurden, können evt. als zusätzliche Sonderausgaben berücksichtigt werden.

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Stornokosten

Bearbeitungsgebühren für den Fall des vorzeitigen Ausstiegs

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Schlußüberschüsse

Schlußüberschüsse sind Gewinngutschriften für Versicherungsnehmer und werden am Laufzeitende ausgezahlt. Eine Garantie darauf wird nicht gegeben.

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Stille Reserven

Versicherer weisen auf der Aktivseite der Bilanz ihre Kapitalanlagen aus. Die hierin zu Anschaffungskosten ausgewiesenen Posten (Kapitalanlagen) werden mit dem Buchwert in der Bilanz angegeben. Abweichend dazu kann der an den Kapitalmärkten erzielbare Wert höher oder niedriger sein. Dieser entspricht dem Marktwert. Liegt der Marktwert über dem Buchwert, so verfügt der Versicherer über Bewertungsreserven, die […]

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