Glossar Kategorie T

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Todesfall

Unter Todesfall wird das Ereignis des Versterbens einer natürlichen Person verstanden, welches durch eine amtliche Sterbeurkunde und ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache amtlich nachgewiesen wird. Für den Eintritt des Versicherungsfalles ist bei Lebensversicherungen die Todesfallsumme (in der Regel auch die Versicherungssumme) vertraglich geregelt.

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Teilauszahlung

Kapitallebensversicherung definieren in aller Regel einen festen Termin zur Auszahlung der Ablaufleistung. Bei einer Teilauszahlung hingegen wird bereits vor Ablauf (Ende der Versicherung) zu vorher festgelegten Terminen ein Teil der Gesamtleistung fällig. (Definierter Auszahlungsplan)

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Todesfallleistung (Versicherungssumme)

Wesentlicher Bestandteil einer Kapitallebensversicherung ist die Todesfallleistung bzw. Versicherungssumme. Versichertes Ereignis ist der Todesfall der versicherten Person, das die Versicherungsleistung – die Todesfallsumme – auslöst. In der privaten Rentenversicherung kann eine Todesfallleistung dergestalt enthalten sein, dass bei Versterben der versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn die Einzahlungsbeträge zurückerstattet werden oder dass bei Versterben nach […]

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