Glossar Kategorie V

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Verzinsliche Ansammlung

„Verzinsliche Ansammlung“ ist der Name eines Gewinnverwendungssystems, bei dem die Überschüsse Jahr für Jahr auf einem angesammelt und verzinslich angelegt werden (in der Regel die Standard-Gewinnverwendung). Im Versicherungsfall wird das Ansammlungsguthaben (auch Überschussbeteiligung genannt) zusammen mit der garantierten Leistung (der Versicherungssumme) ausgezahlt. Diese Gewinnverwendungsart empfiehlt sich dann, wenn das Kapital zum Ablauf der Versicherung maximiert […]

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Verbraucherinformationen

Das Lebensversicherungsunternehmen ist verpflichtet, dem Antragsteller einer Lebensversicherung schriftliche eine Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben bei Vertragsschluss auszuhändigen. Dazu gehören: Name, Anschrift, Rechtsform sowie Sitz der Versicherungsgesellschaft, Laufzeit des Vertragsverhältnisses, Beitragshöhe, Beitragszahlweise, etwaige Nebengebühren, Bindefrist des Antrages, Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt, Anschrift des Bundesaufsichtsamtes für das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe für […]

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Verbundene Lebensversicherung

siehe auch: Mitversicherte Person

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Vermögensbildende Lebensversicherung

siehe auch: Kapitallebensversicherung

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Verpfändung

Eine Verpfändung erfolgt durch Einigung zweier Parteien, dass ein Pfandrecht an dem verpfändenden Gegenstandes bestehen soll. Durch die Übergabe dieses Gegenstandes wird der Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer der verpfändeten Sache. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand in das Eigentum des Gläubigers über. Eine Lebensversicherung kann beispielsweise einem Gläubiger als Sicherheit verpfändet […]

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