Verpfändung
Eine Verpfändung erfolgt durch Einigung zweier Parteien, dass ein Pfandrecht an dem verpfändenden Gegenstandes bestehen soll. Durch die Übergabe dieses Gegenstandes wird der Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer der verpfändeten Sache. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand in das Eigentum des Gläubigers über. Eine Lebensversicherung kann beispielsweise einem Gläubiger als Sicherheit verpfändet […]
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