Glossar Kategorie V

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Verzinsliche Ansammlung

„Verzinsliche Ansammlung“ ist der Name eines Gewinnverwendungssystems, bei dem die Überschüsse Jahr für Jahr auf einem angesammelt und verzinslich angelegt werden (in der Regel die Standard-Gewinnverwendung). Im Versicherungsfall wird das Ansammlungsguthaben (auch Überschussbeteiligung genannt) zusammen mit der garantierten Leistung (der Versicherungssumme) ausgezahlt. Diese Gewinnverwendungsart empfiehlt sich dann, wenn das Kapital zum Ablauf der Versicherung maximiert […]

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Versicherungsaufsicht

Versicherungsunternehmen werden in Deutschland durch eine staatliche Aufsichtsbehörde kontrolliert. Dies wurde früher durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgenommen. Mittlerweile ist diese in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen. Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind die Zulassung von Versicherungsunternehmen sowie die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Darunter fallen regelmäßige interne Rechnungslegungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften […]

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Versicherungsbeginn

Unter Versicherungsbeginn versteht man den Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt, entweder durch Zahlung der Erstprämie oder durch Beginn einer vorläufigen Deckungszusage.

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Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer ist die Zeitspanne vom Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages. Bei Kapitallebensversicherungen sollte sie wenigstens 12 Jahre betragen, damit die Erträge steuerfrei bleiben. Dieses Argument wird zukünftig entfallen, da die steuerliche Behandlung neu geregelt wurde.

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Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist ein Ereignis, das zu einem im Versicherungsvertrag definierten Schaden führt. Dieses Ereignis löst daher die für den Schadensfall vorgesehene Haftung (Leistungspflicht) des Versicherers aus. Mögliche Ereignisse können sein: Unfall, Tod, Erwerbsunfähigkeit usw.

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