LifeFinanceGlossarAAbrufrecht
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Abrufrecht

Versicherungsnehmer haben bei Kapitallebensversicherungen mit dem Überschussbeteiligungssystem „verzinsliche Ansammlung“, die Wahl, die Auszahlung Ihres Vertrages zu verlangen, sobald das Deckungskapital und die verzinslich angesammelten Überschussanteile zusammen die vereinbarte Versicherungssumme ergeben.