LifeFinanceGlossarAAnfechtung
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Anfechtung

Ein Versicherungsvertrag kann man durch die sogenannte Anfechtung für Nichtig erklären.
Gründe hierfür können sein:

  • Arglistige Täuschung (§ 22 VVG)
  • sowie Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 16 VVG)

Nach einer Anfechtung ist der ganze Versicherungsvertrag aufgelöst.