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Arztanordnungsklausel

Ist die Versicherung der Meinung, dass eine bestimmte Therapie die Ursachen für eine vorliegende Berufsunfähigkeit beseitigen könnte, kann Sie den Versicherten zur Durchführung der Therapie verpflichten. Kommt der Versicherte der Aufforderung nicht nach, können die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden.
Allerdings wird von seitens der Versicherung in der Regel auf diese Klausel verzichtet. Somit kann der Versicherte nicht zu einer Therapie gezwungen werden, der er nicht vertraut.