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Bewertungsreserven

Aus der Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten „Buchwerten“ und den höheren Marktwerten von Kapitalanlagen ergeben sich die Bewertungsreserven. Sie werden erst durch Veräußerung der Kapitalanlagen realisiert. Je höher die Bewertungsreserven, desto sicherer sind die Renditeversprechen der Versicherungsunternehmen.
Mittlerweile muss der Versicherer diese bei Kündigung auszahlen, soweit vorhanden.