LifeFinanceGlossarBBezugsberechtigte
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Bezugsberechtigte

Ist der in einem Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich als Begünstigter genannt wurde. Dies kann entweder durch eine namentliche Nennung geschehen (z. B. „mein Ehemann Heinz Müller) oder mit dem im Antragsformular Vorgedruckten Muster in dem dann eine entsprechende Formulierung steht. Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.