LifeFinanceGlossarBBezugsrecht
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Bezugsrecht

Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Mögliche Versicherungsfälle sind hierbei:

  • Todesfall,
  • Erlebensfall,
  • Eintritt eines versicherten Ereignisses