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Deckungskapital

Als Deckungskapital wird bei einer deutschen Versicherungsgesellschaften derjenige Anteil der eingezahlten Prämien bezeichnet, der als Sparanteil mit garantierter Mindestverzinsung (derzeit 2,75% für deutsche Lebensversicherungspolicen) im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Im Gegensatz hierzu steht der Risikoanteil, der für die Deckung der Sterbefall-Leistungen angelegt wird.