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Firmengruppenversicherung

Eine Firmengruppenversicherung ist ein spezieller Rahmenvertrag zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Arbeitgeber. In diesem Vertrag werden die Bedingungen für jeden einzelnen Vertrag der gesamten Gruppe global festgelegt.
Bei Rahmenverträgen, für die wenigstens 10 Arbeitnehmer (oder ihnen gleichgestellte Personen) in der Lebensversicherung abgeschlossen werden, darf ein Versicherer einen Rabatt einräumen (§ 17 Abs. 1 BetrAVG).
Arbeitgeber können mit der Versicherung frei über die Vertragsgestaltung verhandeln und gewisse Vorteile für Ihre Beschäftigten aushandeln. Diese können z.B. sein:

  • Prämienrabatte,
  • Vereinfachung der Gesundheitsfragen,
  • die Anwendung von Gruppenversicherungstarifen, die wesentlich unter den Normaltarifen liegen.

Um diese Vorteile in der Vertragsgestaltung nutzen zu können, muss, auch wenn der Arbeitnehmer an der Prämienzahlung beteiligt wird, eine Sammelzahlung erfolgen.
Die Firmengruppenversicherung kann in Form einer Rückdeckungsversicherung oder einer Direktversicherung abgeschlossen werden.