LifeFinanceGlossarGGarantierte Mindestverzinsung
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Garantierte Mindestverzinsung

Bei Lebensversicherungen (KLV und RV) wird zum Vertragsabschluss nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert (garantierter Teil der Ablaufleistung). Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins genannt) wird von der BaFin festgesetzt.
Es handelt sich aber nicht um einen gesetzlichen Garantiezins, wie oft fälschlicherweise in manchen Medien verbreitet wird, mit dem die Versicherer angehalten werden sollen, eine Mindestleistung Ihren Versicherungsnehmern zugute kommen zu lassen. Es handelt sich tatsächlich um ein Instrument der Versicherungsaufsicht, die mit der Begrenzung des Garantiezinses nach oben, verhindern möchte dass Versicherer aus Wettbewerbsgründen zu große Versprechungen machen und diese dann nicht einlösen können. Bei Laufzeiten von 20 oder gar 30 Jahren nicht marktgerechte Zinsen zu offerieren die nicht erwirtschaftet werden können, ist schädlich für die gesamte Branche und wird daher von der BaFin reguliert. Letztlich wird so Insolvenzen der Lebensversicherer nachhaltig vorgebeugt.