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Geldwäschegesetz

Der Zweck des Geldwäschegesetzes (GWG) ist das Aufspüren von Gewinnen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Das GWG regelt: 

  • Identifizierungspflichten (Wer zahlt ein?)
  • Aufzeichnungspflichten (Kopie des Ausweises archivieren)
  • Aufbewahrungspflichten (bis zu 6 Jahre nach Beendigung der Geschäftsverbindung)
  • Anzeige- und Rechtsfolgen bei Verstößen