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Gewinnanteile

Versicherungsunternehmen sind aus Sicherheitsgründen verpflichtet Ihren Prämienbedarf reichlich zu kalkulieren. Ist aber der tatsächlichen Schaden- und Kostenverlauf günstiger, entstehen zwangsläufig Überschüsse. Der Versicherungsnehmer hat auf diese Überschüsse einen berechtigten Anspruch. Dabei wird die Verteilung dieses Gewinns im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens festgeschrieben. Die zuständige Aufsichtsbehörde (BaFin) schreibt mindestens eine Ausschüttung von 90% an die Versicherten vor. Einige Gesellschaften liegen mit dieser Quote auch höher.
Die Verwendung der Gewinnanteile kann hierbei in zwei unterschiedlichen Formen genutzt werden. Einmal in Form einer Beitragsermäßigung und zum anderen in Form der Erhöhung der Versicherungsleistung bei Fälligkeit. Ist die Erhöhung der Versicherungsleistung gemeint, so spricht man von dem so genannten Bonus. Dieser wird erstmalig zu Beginn des Zweiten und letztmalig zu Beginn des letzten Versicherungsjahres ausgeschüttet. Der Bonus ist wiederum selbst gewinnberechtigt. Wird die Versicherungssumme am Ende der Laufzeit fällig, gibt es zusätzlich zu dem erreichten Gesamtbonus einen Schlussgewinnanteil. Dieser liegt in Höhe von 4 Promille der jeweiligen Versicherungssumme für jedes zurückliegende Versicherungsjahr. Im Todesfall wird das letzte Jahr anteilig berücksichtigt.