LifeFinanceGlossar

Glossar

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Verbundene Lebensversicherung

siehe auch: Mitversicherte Person

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Vermögensbildende Lebensversicherung

siehe auch: Kapitallebensversicherung

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Versicherungsaufsicht

Versicherungsunternehmen werden in Deutschland durch eine staatliche Aufsichtsbehörde kontrolliert. Dies wurde früher durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgenommen. Mittlerweile ist diese in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen. Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind die Zulassung von Versicherungsunternehmen sowie die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Darunter fallen regelmäßige interne Rechnungslegungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften […]

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Versicherungsbeginn

Unter Versicherungsbeginn versteht man den Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt, entweder durch Zahlung der Erstprämie oder durch Beginn einer vorläufigen Deckungszusage.

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Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer ist die Zeitspanne vom Versicherungsbeginn bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages. Bei Kapitallebensversicherungen sollte sie wenigstens 12 Jahre betragen, damit die Erträge steuerfrei bleiben. Dieses Argument wird zukünftig entfallen, da die steuerliche Behandlung neu geregelt wurde.

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