LifeFinanceGlossar

Glossar

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Versicherungsbeginn

Unter Versicherungsbeginn versteht man den Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt, entweder durch Zahlung der Erstprämie oder durch Beginn einer vorläufigen Deckungszusage.

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Vermögensbildende Lebensversicherung

siehe auch: Kapitallebensversicherung

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Verpfändung

Eine Verpfändung erfolgt durch Einigung zweier Parteien, dass ein Pfandrecht an dem verpfändenden Gegenstandes bestehen soll. Durch die Übergabe dieses Gegenstandes wird der Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer der verpfändeten Sache. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand in das Eigentum des Gläubigers über. Eine Lebensversicherung kann beispielsweise einem Gläubiger als Sicherheit verpfändet […]

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Verbraucherinformationen

Das Lebensversicherungsunternehmen ist verpflichtet, dem Antragsteller einer Lebensversicherung schriftliche eine Verbraucherinformation mit bestimmten Angaben bei Vertragsschluss auszuhändigen. Dazu gehören: Name, Anschrift, Rechtsform sowie Sitz der Versicherungsgesellschaft, Laufzeit des Vertragsverhältnisses, Beitragshöhe, Beitragszahlweise, etwaige Nebengebühren, Bindefrist des Antrages, Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt, Anschrift des Bundesaufsichtsamtes für das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe für […]

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Rücktritt

Ein Antragsteller einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Über dieses Recht hat die Versicherung den Antragsteller aufzuklären. Meist geschieht das durch eine ausdrückliche Erklärung im Antrag. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen, muss eindeutig formuliert sein, übersichtlich gegliedert und verständlich in deutscher Sprache oder der Muttersprache des […]

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