LifeFinanceGlossar

Glossar

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Storno

Ein Storno, bzw. Stornierung ist die Rückabwicklung einer Buchung (Rechnungswesen) oder eines Vertrags (Vertragswesen). Im Rechnungswesen wird ein Storno durch eine Gegenbuchung zur ursprünglichen Buchung durchgeführt. Es gilt: „Im Journal wird nicht radiert!“ Im Vertragswesen kann, vom Vertrag zurückgetreten werden. Unter Umständen fallen jedoch Stornogebühren oder gar Konventionalstrafen an.

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Mahnfrist

Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer, auf dessen Kosten schriftlich, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzten und die Folgeprämie einfordern. (§39 VVG)

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Makler

Ist im Versicherungsgewerbe ein selbständiger Vollkaufmann, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Versicherungsverträgen durchführt. Für vermittelte Versicherungsverträge erhält der Versicherungsmakler i.a.R eine Vermittlergebühr (Courtage). Diese Gebühr wird üblicherweise vom Versicherungsunternehmen bezahlt. Modelle wohingegen diese Gebühr vom Kunden direkt bezahlt werden, sind auch vorzufinden.

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Maklerpool

Unter einem Maklerpool versteht man den Zusammenschluss von mehreren Maklern zu einer Interessengemeinschaft. Durch den Zusammenschluss können Versicherungsmakler oftmals bessere Konditionen, bessere Courtage oder überhaupt erst den Zugang zu bestimmten Produkten erlangen. Allein der Maklerpool verhandelt hierbei mit den Versicherungsunternehmen und bündelt hierbei die Umsätze aller angeschlossenen Makler.

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Mitversicherte Person

Neben der versicherten Person (VP) einer Lebensversicherung kann es auch eine mitversicherte Person geben. Diese kann ebenso wie die versicherte Person von einem versicherten Ereignis betroffen sein. Dies führt wie bei der versicherten Person zur Leistungspflicht des Versicherers. Beispiele hierfür sind die: Verbundene Lebensversicherung: Neben der versicherten Person (VP) wird eine weitere Person (z. B. […]

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