LifeFinanceGlossar

Glossar

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Kollektivlebensversicherung

Bedeutet in der Praxis die Zusammenfassung von Personengruppen in einem Versicherungsvertrag. Klassischer Anwendungsfall sind Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.

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Kollektivversicherung

siehe auch: Kollektivlebensversicherung

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Kapitalversicherung

Oberbegriff zu Kapitallebensversicherung und Private Rentenversicherung

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Besteuerung

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen werden nach der derzeitigen Gesetzeslage steuerlich begünstigt behandelt. Beiträge, die hierfür aufgewendet werden, sind nach Maßgabe des § 10 EStG 1997 als Sonderausgaben abzugsfähig (Ausnahme: es handelt sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung). Leistungen / Auszahlungen aus einer Lebensversicherung sind ebenfalls steuerbegünstigt, so lang sie einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer […]

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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung zahlt zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine festgelegte Summe (Erlebensfallleistung) aus oder zahlt im Fall des Todes eine Leistung (Todesfallleistung) an die Hinterbliebenen aus. Sie wird auf das Leben von Personen mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen.

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