LifeFinanceGlossar

Glossar

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Betriebliche Altersversorgung

Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Mit der Rentenreform 2001 erhalten Arbeitnehmer ein Recht auf betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge können vom Arbeitgeber übernommen werden. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Man unterscheidet vier verschiedene Durchführungsformen: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung. Damit verbunden sind diverse Vergünstigungen im Steuerbereich.

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Aufgeschobene Rente

Grundsätzlich funktioniert sie so: innerhalb der Anschubzeit (Ansparzeit) wird durch einmalige oder laufende Beitragszahlung der erforderliche Kapital bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Aus diesem Kapitalbarwert setzt zum Vertragsablauf entweder die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die einmalige Kapitalabfindung (falls Kapitalwahlrecht vereinbart ist).

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Beitragsfreistellung

Eine Befreiung von der Beitragszahlung erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers oder durch Kündigung des Versicherers wegen Zahlungsverzuges. Folge ist die Herabsetzung der Versicherungsleistung auf die beitragsfreie Versicherungsleistung (§ 174 VVG) oder ein Erlöschen der Versicherung, falls kein Deckungskapital vorhanden ist. Bei Vertragsende (Tod oder Erlebensfall) wird die beitragsfreie Versicherungssumme zuzüglich Überschussanteilen ausgezahlt.

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Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge von ärztlich nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Die andere Tätigkeit muss aufgrund der Ausbildung und Erfahrung, bzw. den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Dann erhalten Sie […]

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Anschlussversicherung

Bei einer Versicherung auf „verbundene Leben“ sind zwei (oder mehrere) Personen in einem Vertrag versichert (meistens Ehe- oder Geschäftspartner). Verstirbt eine der versicherten Personen vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das unter bestimmten Bedingungen (die Option muss mit dem Versicherer vertraglich vereinbart sein) das Recht, den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung […]

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Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit (also vor Rentenbeginn), kann die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich der darauf entfallenen Überschussbeteiligung vereinbart werden. Neuerdings gibt es auch Tarife am Markt, bei denen der Versicherte nach Einsetzen der Rentenzahlung das in der Versicherung noch vorhandene Kapital jederzeit in einer Summe […]

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