LifeFinanceGlossar

Glossar

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Hinterbliebenen-Zusatzversorgung

Verstirbt die versicherte Person einer privaten Rentenversicherung, so entfällt grundsätzlich die Rentenzahlung durch das Versicherungsunternehmen (Ausnahme, es ist eine evt. vereinbarte Rentengarantiezeit vertraglich fixiert worden). Soll aber ein Hinterbliebener Partner weiter versorgen werden, so kann bei vielen Tarifen eine so genannte Hinterbliebenen-Zusatzversorgung vereinbart werden. Hierbei wird eine Rentenzahlung für die Hinterbliebene Person vertraglich fixiert.

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Kapitaldeckungsprinzip

Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dieses arbeitet im Gegensatz zum Umlagedeckungsprinzip so, dass jeder Versicherte die zu einem bestimmten Datum vertraglich vereinbarten Leistungen (Kapital- oder Rentenleistung) selbst anspart.

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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung zahlt zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine festgelegte Summe (Erlebensfallleistung) aus oder zahlt im Fall des Todes eine Leistung (Todesfallleistung) an die Hinterbliebenen aus. Sie wird auf das Leben von Personen mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen.

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Besteuerung

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen werden nach der derzeitigen Gesetzeslage steuerlich begünstigt behandelt. Beiträge, die hierfür aufgewendet werden, sind nach Maßgabe des § 10 EStG 1997 als Sonderausgaben abzugsfähig (Ausnahme: es handelt sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung). Leistungen / Auszahlungen aus einer Lebensversicherung sind ebenfalls steuerbegünstigt, so lang sie einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer […]

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Kapitalversicherung

Oberbegriff zu Kapitallebensversicherung und Private Rentenversicherung

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