LifeFinanceGlossar

Glossar

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Antragsteller

Antragsteller ist der, der den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt. Antragsteller kann jede natürliche und jede juristische Person (eine Firma, ein Verband oder ein Verein) sein. Der Antragsteller wird als Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, das heißt alle Rechte und alle Pflichten stehen ihm als Versicherungsnehmer zu.

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Kostengewinne

Liegen die tatsächlich anfallenden Kosten eines Unternehmens für Antragsprüfung, Verwaltung, Inkasso, und Provisionen eines Versicherers unter den vorab kalkulierten Kosten, so erwirtschaftet das Unternehmen Kostengewinne.

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Risikogewinne

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens sammelt diese alle Beiträge für reine Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherung auf den Todesfall) und anteilige Risikoversicherungen (Kapitallebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall) ein. Von diesem Kapital werden die Auszahlung der Todesfallsummen bei den Risikoversicherungen und den Kapitallebensversicherungen sowie die Auszahlung der Versicherungssummen im Erlebensfall bestritten. Überschüsse, die dem Versicherer dann […]

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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung (KLV, RV) bezeichnet die Summe, die im Falle einer vorzeitigen Beendigung (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung) der Versicherung an den Versicherungsnehmer (VN) ausgezahlt wird. Der Rückkaufswert wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitwert der laufenden Versicherungsperiode nach verschiedenen Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Diese Berechnung ist aber nicht ohne weiteres einzusehen oder nachberechenbar. Die Gesellschaften […]

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Schlußüberschüsse

Schlußüberschüsse sind Gewinngutschriften für Versicherungsnehmer und werden am Laufzeitende ausgezahlt. Eine Garantie darauf wird nicht gegeben.

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Stille Reserven

Versicherer weisen auf der Aktivseite der Bilanz ihre Kapitalanlagen aus. Die hierin zu Anschaffungskosten ausgewiesenen Posten (Kapitalanlagen) werden mit dem Buchwert in der Bilanz angegeben. Abweichend dazu kann der an den Kapitalmärkten erzielbare Wert höher oder niedriger sein. Dieser entspricht dem Marktwert. Liegt der Marktwert über dem Buchwert, so verfügt der Versicherer über Bewertungsreserven, die […]

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