LifeFinanceGlossar

Glossar

Bild Finanzen auf dem Tablet

Versicherungsvertrag

Vertragspartner eines Versicherungsvertrages (§ 1 ff. VVG) sind der Versicherer einerseits, der Versicherungsnehmer andererseits. Der Versicherer übernimmt gegen eine bestimmte Geldsumme (Prämie) gegenüber dem Versicherungsnehmer die Gefahr eines eventuell auftretenden Personenschadens, dem versicherten Risiko (Versicherungsprinzip). Möglich ist auch die Versicherung für fremde Rechnung, also zu Gunsten einer dritten Person. Der Versicherer gibt gegenüber dem Versicherten […]

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Versicherungspolice

Die Versicherungspolice dokumentiert den Inhalt des Versicherungsvertrages und enthält die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Unter anderem wird darin festgehalten, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Begünstigter im Todes- und Erlebensfall ist. Des Weiteren werden die versicherte Leistung, die Prämie und deren Fälligkeit dokumentiert.

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag beantragt hat und ist somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er allein hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung, insbesondere hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, den Versicherungsvertrag zu verpfänden, Bezugsberechtigte zu bestimmen, in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten. […]

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Deckungsstock

Der Deckungsstock ist das Gegenstück zur Deckungsrückstellung. Er bezeichnet also die Summe aller Vermögenswerte, die eine deutsche Lebensversicherung zur Erfüllung der in der Deckungsrückstellung zusammengefassten Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten besitzt. In der Bilanzdarstellung befinden sich diese Positionen auf der Aktivseite. Da jederzeit gewährleistet sein muss, dass die Versicherungsansprüche der Versicherten erfüllt werden können, muss der […]

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Deckungsrückstellung

Ist die Addition aller Deckungskapitalien für einzelne Lebensversicherungsverträge. Sie stellt damit die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten dar. In der Bilanzdarstellung befindet sich diese Position auf der Passivseite.

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Deckungsrücklage

In bestimmten Versicherungssparten, wie z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, oder Krankenversicherung, muss von deutschen Versicherern ein Teil der eingenommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämienreserve wird Deckungsrücklage genannt.

Weiterlesen