LifeFinanceGlossar

Glossar

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Mischfonds

Ein Mischfond ist eine Kapitalanlageform, bei der die Kapitalanlagegesellschaft das Geld ihrer Kunden sowohl in festverzinslichen Wertpapieren als auch in Aktienfonds anlegt.

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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist ein Teil der Einkommensteuer, mit der Kapitalerträge besteuert werden. Sie beträgt z. Zt. 25% auf Erträge aus Wertpapieren, Einnahmen stiller Gesellschafter und Zinsgewinnen aus Sparanteilen bei Lebensversicherungen. Sofern der Kapitalanleger keinen Freistellungsauftrag (hat er nämlich noch „Platz“ in seinem Sparerfreibetrag, spart er sich die Steuer) erteilt hat, wird die Kapitalertragsteuer direkt von […]

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Heiratsversicherung

Eine Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung) ist eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfix) für folgende Versicherungsfälle: Tod des Versorgers, Ablauf des Vertrages und Heirat. Das Kind ist mitversicherte Person. Bei Tod des Kindes kommt es zur Beitragsrückerstattung. Beim Tod des Versorgers entfällt die weitere Beitragszahlung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles. Wird nur noch selten abgeschlossen, die meisten Versicherer […]

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Leistungsdauer

Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung aus einer Versicherung an den Versicherten zu zahlen ist. Bei einer Leibrente zum Beispiel bis zum Tod des Leistungsempfängers.

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Bewertungsreserven

Aus der Differenz zwischen den nach dem Niederstwertprinzip angesetzten „Buchwerten“ und den höheren Marktwerten von Kapitalanlagen ergeben sich die Bewertungsreserven. Sie werden erst durch Veräußerung der Kapitalanlagen realisiert. Je höher die Bewertungsreserven, desto sicherer sind die Renditeversprechen der Versicherungsunternehmen. Mittlerweile muss der Versicherer diese bei Kündigung auszahlen, soweit vorhanden.

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Ratenzuschlag

Für die Kalkulation der Beiträge wird in der Regel eine Jahreszahlung zu Grunde gelegt. Zahlen Sie den Jahresbeitrag in Raten, so werden durch Ratenzuschläge die Zinsverluste beim Versicherer und ein höherer Verwaltungsaufwand ausgeglichen. In der Regel betrögt dieser bei monatlicher Zahlung 5 %.

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