LifeFinanceGlossar

Glossar

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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1994 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung als Zuschlag auf die Lohnsteuer erhoben. Dieser wird auch fällig, wenn ein Lebensversicherungsvertrag gekündigt wird, der noch steuerpflichtig ist.

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Sofortrente

Der Versicherer leistet die vereinbarte Rente sofort. Deshalb können Sie, als Versicherungsnehmer, diese Form der Rentenversicherung im Gegensatz zur aufgeschobenen Rente, für die Sie regelmäßige Beiträge entrichten, beim Versicherer nur gegen Zahlung eines Einmalbetrages abschließen. Ein Teil des Betrages wird dann periodisch ausbezahlt, der andere Teil wird weiter verzinst.

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Risikoausschluss

Bei der versicherungsmedizinischen Beurteilung können manche Erkrankungen, gesundheitliche Störungen oder körperliche Veränderungen nicht durch einen Zuschlag, sondern nur über eine Ausschlussklausel ausgeglichen werden. Das betreffende Risiko wird dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen (stirbt der Versicherungsnehmer beispielsweise an einem Herzinfarkt und dieser wurde im Vorfeld ausgeschlossen, so erhält der Bezugsberechtigte keine Leistung). Neben medizinischen Risiken spielt […]

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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung von Darlehen, zum Beispiel zur Baufinanzierung aber auch bei einer Finanzierung eines Autokaufs. Bei Tod der versicherten Person wird die Auszahlung zur Ablösung der Schulden verwendet. Das Todesfallkapital passt sich an die noch offene Restschuld an, somit auch der zu zahlende Beitrag.

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Rentengarantiezeit

Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichergestellt werden, dass die Rente unabhängig vom Tod des Versicherten mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird. Somit ist das einbezahlte Kapital nicht ganz verloren. Es ist auch möglich, dass sich ein Erbe die noch innerhalb der Rentengarantiezeit ausstehenden Zahlungen durch eine Kapitalabfindung abgelten […]

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Ratenzuschlag

Für die Kalkulation der Beiträge wird in der Regel eine Jahreszahlung zu Grunde gelegt. Zahlen Sie den Jahresbeitrag in Raten, so werden durch Ratenzuschläge die Zinsverluste beim Versicherer und ein höherer Verwaltungsaufwand ausgeglichen. In der Regel betrögt dieser bei monatlicher Zahlung 5 %.

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