LifeFinanceGlossar

Glossar

Bild Finanzen auf dem Tablet

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung von Darlehen, zum Beispiel zur Baufinanzierung aber auch bei einer Finanzierung eines Autokaufs. Bei Tod der versicherten Person wird die Auszahlung zur Ablösung der Schulden verwendet. Das Todesfallkapital passt sich an die noch offene Restschuld an, somit auch der zu zahlende Beitrag.

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Rentengarantiezeit

Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichergestellt werden, dass die Rente unabhängig vom Tod des Versicherten mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit gezahlt wird. Somit ist das einbezahlte Kapital nicht ganz verloren. Es ist auch möglich, dass sich ein Erbe die noch innerhalb der Rentengarantiezeit ausstehenden Zahlungen durch eine Kapitalabfindung abgelten […]

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Rentenfonds

Eine Geldanlage, bei der die Kapitalanlagegesellschaft das Geld ihrer Kunden ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere anlegt.

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Ratenzuschlag

Für die Kalkulation der Beiträge wird in der Regel eine Jahreszahlung zu Grunde gelegt. Zahlen Sie den Jahresbeitrag in Raten, so werden durch Ratenzuschläge die Zinsverluste beim Versicherer und ein höherer Verwaltungsaufwand ausgeglichen. In der Regel betrögt dieser bei monatlicher Zahlung 5 %.

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung in Form regelmäßiger Zahlungen (Rente) erfolgt. Der Kunde ist jedoch nicht unbedingt auf die Rentenzahlung festgelegt. Es ist auch möglich, die Rentenleistung zu kapitalisieren, also wie bei einer Kapitallebensversicherung als Einmalbetrag zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Unterschied zur Lebensversicherung […]

Weiterlesen
Bild Finanzen auf dem Tablet

Verpfändung

Eine Verpfändung erfolgt durch Einigung zweier Parteien, dass ein Pfandrecht an dem verpfändenden Gegenstandes bestehen soll. Durch die Übergabe dieses Gegenstandes wird der Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer der verpfändeten Sache. Kann der Pfandschuldner später nicht bezahlen, geht das Pfand in das Eigentum des Gläubigers über. Eine Lebensversicherung kann beispielsweise einem Gläubiger als Sicherheit verpfändet […]

Weiterlesen