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Rechnungszins

Ein Lebensversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dies bedeutet dass mit einem Teil der gezahlten Beiträge Gewinne erwirtschaftet werden. Diese Gewinne werden den Versicherten weitergegeben. Um dem Versicherten vor Vertragsabschluss eine Auskunft über die Höhe dieser zu erwartenden Gewinne geben zu können muss dieser im Vorfeld berechnet werden. Das wird mit dem so genannten Rechnungszins gemacht, d.h. die eingezahlten Prämien werden mit dem Rechnungszins hochgerechnet.
Lebensversicherungsunternehmen sind zur vorsichtigen Schätzung verpflichtet, daher ist der Rechnungszins auch deutlich geringer als der tatsächlich erwirtschaftete Zinsgewinn.