LifeFinanceGlossarRRechte Dritter
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Rechte Dritter

Lebensversicherungen können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten sein. In diesem Falle spricht man von Rechte Dritter an einem Lebensversicherungsvertrag. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechte Dritter:

  • Abtretung
  • Pfändung
  • Verpfändung
  • (unwiderrufliches) Bezugsrecht

Einen Überblick über die Beteiligten einer Lebensversicherung finden Sie hier.